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Das Finanzstatut

Trägerverein Bürgernetz Bamberg e.V.

§ 1 Finanzierungsgrundlagen

Die zur Erfüllung der Aufgaben des Trägers des Bürgernetzes Bambergs erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Sammlungen, Zuschüsse und Spenden sowie Sach- und Dienstleistungen aufgebracht.

§ 2 Beitragseinzug

Die Mitgliedsbeiträge werden durch Bankeinzug vom Schatzmeister erhoben. Ausnahmen bedürfen des schriftlichen Antrags und der Zustimmung des Vorstands.

§ 3 Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen 25 Euro.
  2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Gebietskörperschaften, Firmen und sonstige Vereinigungen wie Vereine und politische Parteien 60 Euro.
  3. Der Mitgliedsbeitrag für Familienangehörige beträgt 10 Euro. (gleiche Anschrift, gleiches Abbuchungskonto)

§ 4 Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag wird im ersten Quartal eines jeden Jahres bzw. zum Zeitpunkt des Eintritts für das ganze laufende Kalenderjahr fällig.

§ 5 Jahresabschluß

Der Jahresabschluß erfolgt zum Ende des Geschäftsjahres.

Das geänderte Finanzstatut tritt mit der Beschlußfassung
am 21. Februar 2002 in Kraft.

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Bürgernetz Isar-Loisach e.V.

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