Mitgliedsbeiträge des Bürgernetzvereins Bamberg e.V.
§ 1 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird im ersten Quartal eines jeden Jahres bzw. zum Zeitpunkt des Eintritts fällig
Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Schatzmeister erhoben.
§ 2 Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt
a) für natürliche Personen 15,00 €
b) für Gebietskörperschaften 250,00 €
c) für Gemeinden, Firmen und sonstige Vereinigungen 25,00 €
§ 3 Härteklausel
In besonderen Härtefällen oder bei Bewerbern, an deren Mitgliedschaft ein besonderes Vereinsinteresse besteht, kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag herabsetzen.
Bamberg, 05.05.06