Kübelstein

Ein Juradörflein im Amte Scheßlitz*

*gekürzte Fassung aus „Kübelstein – Ein Juradörflein im Amte Scheßlitz" von Dr. Konrad Arneth 1970

Die Pflege Giech oder später das Amt Scheßlitz gehört mit den Dörfern auf dem Gebirge seit Bestehen des Bistums Bamberg zu dessen Besitzungen. Sie wurden aber sehr bald zweien Grafengeschlechtern, den Herzögen von Andechs-Meranien, an die noch heute der Name des Dorfes Herzogenreuth erinnert, und zuletzt den Grafen von Truhendingen zu Lehen gegeben.

Die alte DorfhüllZu diesen Dörfern gehörte auch Kübelstein. Sein Name, der stets unverändert blieb, könnte vielleicht mit einem Stein oder Felsen, der die Form eines Kübels hatte, zusammenhängen. Wenigstens kann man das im „Topo-geographisch-statistischen Lexikon vom Königreich Bayern" von Eisenmann und Hohn (Erlangen 1840) lesen: „Kübelstein, ein Dorf mit 20 Häusern und 110 Einwohnern, zwei Stunden vom Sitze des Landgerichts (Scheßlitz) entfernt. Ein isolierter tafelförmiger Felsen in der Nähe, der Wachstein genannt, und eine sehr alte große Linde scheinen deutsche Altertümer zu verbergen, dergleichen man in den entdeckten Grabhügeln in der Gegend fand". Mag das nun richtig sein oder nicht, jedenfalls stellt Kübelstein einen Flur- oder Örtlichkeitsnamen dar.

Aus den Beigaben dieser Gräber und den Funden in der benachbarten Jungfernhöhle rd. 5000 - 2000 Jahre vor Christus dürfen wir schließen, daß diese Gegend schon in der sog. Jungsteinzeit besiedelt war.

Der Ort Kübelstein taucht zum erstenmal in der Abschrift einer Urkunde im sog. Hochstiftsurbar A auf, durch die der Graf Friedrich von Truhendingen 1308 seine Besitzungen um Scheßlitz an den Bischof Wulfing von Bamberg verpfändet. Es werden genannt: Newendorf, +Pondorf, Rozlaup, Zecchendorf, Cremdorf, Radstorf, Kübelstein, Tyfenelren, Stadelhoven, Eychenhüll, Hertzogenreuth, Boxdorf, Ludbach usw. Nach dem Tode des Bischofs kaufte Graf Friedrich 1318 zwar die Güter zurück, 1390 aber erwarb Bischof Lamprecht die oberfränkischen Besitzungen des Grafen Johann von Truhendingen um 15600 gute schwere Gulden.

In dieser zweiten Urkunde werden neben Kübelstein noch Birgaw (Würgau) und Wysengich genannt.

Von da an gehörte Kübelstein zum unmittelbaren Besitz des Hochstifts Bamberg und zwar zur Pflege Giech, später das Amt Scheßlitz genannt. Dazwischen d.h. zwischen 1308 und 1328 erfahren wir aus einer Urkunde von 1372, daß Heinrich von Aufseß zu dem Wüstensteine und sein Bruder Konrad von Aufseß zu Küngsfeld (Königsfeld) ein Lehen verkaufen „bey dem Kübelsteine zu Heusling" an Conrad von Wisentawe, Schultheißen zu Forchheim. Aus dieser Urkunde erfahren wir leider nichts über die Art des Lehens, ob es z.B. ein Gut oder Recht war. Weiter ist die Ausdrucksweise „bey dem Kübelsteine zu Heusling" auffällig. Wenn man nicht wüßte, daß schon vor 1372 Kübelstein als Dorf genannt ist, so könnte man annehmen, der Kübelstein sei nur ein Naturdenkmal und keine Siedlung gewesen. Und zuletzt mutet uns die Beifügung „zu Heusling" vertraut an; Kübelstein scheint schon damals wie heute irgendwie mit Häusling verbunden gewesen zu sein.

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Kübelstein gehörte also zur Pflege Giech - man denke an den Landpfleger Pilatus! - oder später zum Amt Scheßlitz. Dorthin mußten auch die Abgaben und Steuern entrichtet werden. Diese Abgaben bestanden:

in Geld = Zins
in Naturalien = Gült

Die Abgaben blieben durch die Jahrhunderte gleich, obwohl das Geld auch schon damals in Teuerungszeiten empfindlichen Schwankungen ausgesetzt war.…

Damit sind wir beim eigentlichen Dorf angelangt. Trotz der frühgeschichtlichen Besiedlung dieser Jurahochfläche gehören die Orte von Hohenhäusling über Ludwag, Neudorf bis Herzogenreuth zu den jungen Gründungen. Unter der Voraussetzung, daß das hochgelegene Herzogenreuth die letzte Anlage war, gibt uns sein Name einen Anhaltspunkt für seine Gründungszeit. Wie der Name sagt, verdankt der Ort seine Entstehung der Rodung eines Herzogs. Dafür kommen nur die Herzöge von Andechs in Frage. Diesen Titel erhielt die Familie 1181. Herzogenreuth kann also frühestens in diesem Jahre gegründet worden sein. Für die genannten älteren Dörfer dürfen wir dann die Zeit vor und um 1100 nach Christus ansetzen.

In der Kastenamtsrechnung von 1462 lesen wir: „Abgang der verbrannten Güter an Käsen und Fastnachthennen". Ähnliches heißt es auch von Ludwag, Eichenhüll, Stadelhofen, Schederndorf und Poxdorf. Damit sind in diesen Orten verbrannte und darum verlassene Häuser bekannt, die deshalb nichts ablieferten.

In diesen Jahren mußten die Kübelsteiner Zins und Gült an Wolf Dietrich von Wiesenthau reichen, da der Bischof infolge der großen Schuldenlast des Bistums die Einkünfte des Amtes Scheßlitz von 1556 bis 1570 an den Wiesenthauer verpfändet hatte.

Das große Unglück kam im Dreißigjährigen Krieg über das Dorf. Während zu Beginn des Krieges noch oder doch wieder 18 Häuser bewohnt waren, sagt das Zinsbuch von 1637 kurz und bündig: „Dieses Dorf liegt ganz öd." Und noch die Amtsrechnungen von 1653 - also nach dem Krieg - melden: „ Das ganze Dorf ist abgebrannt und wüst, doch werden etwas wenig an Feldern um die Zins verlassen" d.h. verpachtet. In Ludwag waren 15 Häuser abgebrannt, immerhin an die fünf bebaut.

Die Kübelsteiner waren damals geflohen und hatten in den nahen Orten Zuflucht gesucht, soweit sie diese aufnehmen konnten. Das Ende des Krieges, der bei uns um 1645 praktisch zu Ende war, wenn auch der Friede erst 1648 geschlossen wurde, hatten sicher manche Kübelsteiner überstanden, die wieder in ihr Heimatdorf zurückkehrten. Am wichtigsten war dann der Aufbau von Wohnstätten. „Wenn fürohin Untertanen neu aufbauen, sind die gewöhnlichen drei Jahre frei zu lassen", solange sind sie steuerfrei. Das Dorf war schließlich um 1700, 50 Jahre nach dem Friedensschluß, wieder ganz besiedelt.

Zu all diesen Nöten kamen noch schlechte Zeiten wie 1682/1683. Da lesen wir: „Der Würgauer und Kübelsteiner Reutzehnt hat dieses Jahr keinen Weizen ertragen", und um einen großen zeitlichen Sprung zu machen, besonders schlimm stand es 1770 um die Landwirtschaft und damit um die Ernährung. Es ist nicht festzustellen, was die Ursache der Mißernte war, die nicht nur der Jura, sondern das Hochstift und darüber hinaus ganz Franken traf.

Die nächste große Teuerung traf das Frankenland unmittelbar nach den Befreiungskriegen. Ein unaufhörlicher Regen vernichtete 1816 fast die ganze Ernte. Das geerntete und in der Fremde gekaufte Getreide war weich, das Mehl zerlief im Backtrog zu Brei, der kaum zu Teig geformt werden konnte. Man mischte unter den Brotteig einmal zur Festigung und dann zur Streckung Sägespäne. Man lebte, heißt es, wie in uralten Zeiten von Wurzeln und Kleie. Die mangelhafte und ungeeignete Nahrung verursachte wiederum Krankheiten und zahlreiche Todesfälle.

Natürlich werden auch die geernteten Kartoffeln schlecht gewesen sein. Übrigens gab es in Kübelstein schon 1771 Kartoffeln. Wir wüßten das nicht, wenn nicht ein Kübelsteiner seinem Nachbarn „gegen 6 oder 7 Stöck Erdäpfel ausgehoben" hätte. Ob man damals schon Kartoffelklöße in Kübelstein kochte, ist nicht sicher. Jedenfalls aber gab es andere: 1782 wurden einem Kübelsteiner ¾ Mühlmetzen gerstenes Klößmehl gestohlen.

Weil wir beim Stehlen sind, es gab nichts, was nicht gestohlen worden wäre. 1767 z.B. machte Pkr. Rudel (22) die Anzeige, daß ihm vor Weihnachten vergangenen Jahres ein Paar große Schlittenkufen diebisch entwendet worden seien. Dem Hans Rost (20) stahl einer 1762 in der Nacht acht Laib Brot unter Absprengung eines Ladens an seinem Nebenhaus. Man weiß merkwürdigerweise oft, wer der Täter war. So auch hier: Der Zentknecht solle bei den Grasserischen Brüdern in Hohenhäusling suchen. Das Brot wurde dort auch gefunden, zum Teil verschimmelt, weil es im Keller vergraben war. Daß sich eine Hemmkette mit eingeschweißten Zeichen leicht finden ließ, leuchtet ein. Schwieriger war schon ein gestohlener Kübel mit Schmalz zu finden. Während eine Magd abends im Nachbarhaus weilte, verschwand ihr Bett. Die Fasttagskleider einer Frau stahl jemand, während die Familie auf dem Feld arbeitete. Weil die Diebe von vier gefrevelten Fichtenstangen die Strafe von einem Reichstaler nicht zahlen konnten, mußten sie acht Tage lang auf der Straße schanzen und die Gerichtskosten zahlen.

Nachdem wir schon soviel über das Dorf Kübelstein gehört haben, ist es an der Zeit auch von den Familien zu reden. Den entscheidenden Einschnitt bildet wie in anderen Dörfem so auch hier der 30jährige Krieg (1618-1648). Vor diesem finden sich 1606 in den Scheßlitzer Amtsrechnungen folgende Familien: Lorer, Herold, Krasser, Schmied, Stenglein, Dusold, Amschler, Duthorn, Schaitting, als Beständner Schonat zu Demmelsdorf, Tauer zu Ludwag, Schmied aus Scheßlitz. Das sind neun einheimische und drei auswärtige Familien. Zwölf Bauern bewirtschaften 19 Anwesen, von denen freilich zwei als wüst und zwei als unbebaut bezeichnet sind. Von diesen vier unbebauten Gütern gehören drei den Fremden. Weiter hatte Hans Lorers Wittib drei, Pkr. Schmied und Cunz Herold je zwei Anwesen. Das erscheint aus zwei Gründen bedeutsam: 1. Die Kübelsteiner haben kein Interesse an den wüsten Gütern und deren Feldern; sie überlassen sie Fremden, 2. es sind nicht alle Anwesen bewohnt. Die Anziehungskraft Kübelsteins ist gering. Im Hirtenhaus wohnt der Hirt Michael Dusold, von dem es 1605 heißt, „und ist ihm um seiner Unvermögenheit willen ein Ort, das er als Steuer zu zahlen hatte, abgetan worden". Den 30jährigen Krieg haben einige Familien doch überlebt. Da finden wir die Familien Hofmann, Schmidt, Stenglein, der aber bald an Pkr. Zahn verkauft, Reinlein, Herold, Dippold, Hohe, Amschler, Düthorn und Schaibdach, Von den alten Familien ist 1676 nur noch Pkr. Krasser übrig, der seit 1728 verschwindet.

Die älteste jetzt in Kübelstein lebende Familie sind die Nüßlein. Vor 1728 ist dieser Name nicht vorhanden, erst in diesem Jahr erfahren wir, daß Jakob Nüßlein die Anwesen 13, 18, 23 und 26 besitzt. Letzteres besitzen sie noch heute. 1846 empfängt Joh. Nüßlein das Gut Nr.21 von seinem Schwiegervater Rudolf Rudel um 2600 Gulden, 1845 besitzt Georg Nüßlein das neuerbaute Haus Nr. 26. 1883 erwirbt Pkr. Nüßlein Nr.8 von Familie Rudel.

Durch die Nüßlein gelangt die Familie Bäuerlein nach Kübelstein indem 1750 Thomas Bäuerlein von Hohenpölz die Anna Nüßlein heiratet und damit das Anwesen Nr. 19 erwirbt. Bald nach 1764 kauft Thomas auch die anstoßende Sölde Nr. 18. Nach des Vaters Tod erhält Michael Bäuerlein Nr. 19, Stephan Nr. 18. 1821 kauft Kaspar Bäuerlein Nr. 24.

Dann folgen die Rudel. Zwischen 1758 und 1764 erheiratete Pkr. Rudel Nr.6 und 22. 1808 besaß Johann Rudel Nr.20. 1847 übernahm es Michael um 2600 Gulden in der elterlichen Teilung.

Wiederum in einem Abstand von zehn Jahren treten die Grasser auf. 1770 wurde Hans Grasser mit 2fl. 24Kr. bestraft wegen unbescheidenen Auftretens vor dem Amt Scheßlitz. Durch Kauf besitzt dieser 1790 Nr. 11 von Joh. Ochs. 1853 erwirbt: Andreas Grasser Nr.9. Schon 1821 hatte Michael vom Juden Dessauer das Anwesen Nr.13 gekauft.

Alle anderen Familien kommen erst nach 1800 in Kübelstein vor. Georg Seeber steigert in einem Konkurs 1820 Nr.12. 1824 erheiratet: Peter Götz durch seine Ehe mit Barbara Rudel Nr.22, das sie mit Unterbrechungen noch heute besitzen.

1852 verkauft Andreas Einwich das Tropfhaus Nr. 25 an Georg Löhr, Maurergesellen. 1862 wohnt Georg Löhr auf Nr. 18.

Am 8. Februar 1864 heiratete Pkr. Stenglein die Barbara Grasser, die Nr.6 von ihrem Vater geerbt hatte. Seit 1870 ist Pkr. Stenglein der Besitzer. Peter und Margareta Stenglein werden 1932 als Inhaber von Nr. 10 genannt.

1899 erwarb Johann Dorsch aus Poxdorf Nr. 25, das vorher Joh. Nüßlein besessen hatte.

1920 kam Adam Hartmann aus Würgau nach Kübelstein auf das Anwesen Nr. 19, verheiratet mit Emma Grasser. Seit 1958 besitzt das Gasthaus Raphael Hartmann.

Noch 1960 besaß Heinrich Stadter Nr. 11, das jetzt in den Händen von Christoph Popp ist.

In diese durch die Französische Revolution veränderten Zeiten paßte auch das Lehnswesen nicht mehr. Dazu brauchte das neugebackene Königreich Bayern für die Napoleonschen Kriege viel Geld. 1808/09 mußte jeder Kübelsteiner seinen Lehensbesitz an Häusern, Äckern, Wiesen und Wäldern einzeln angeben. Das ist die sog. Fassion, die der Inhaber persönlich unterschreiben mußte und wenn es drei Kreuze waren. Damit wurden zwar die bisherigen Lehensinhaber Eigentümer, die bisherigen Lasten aber waren weiter zu zahlen. Den Zweck dieser Fassion ersieht man aus dem darauf gegründeten „Häuser - und Rustikal - Steuerkataster" von 1810/11, in dessen langem Titel das Wörtchen „Steuer" am wichtigsten ist.

Darauf folgte 1848/50 der Grundsteuerkataster, der bereits die Plannummern enthält und bis zur Einführung das Grundbuches nach 1900 maßgebend war.

Heutzutage hat sich Kübelsteins äußeres Ansehen gewandelt. Manches alte Haus ist verschwunden, andere paßten sich den modernen Forderungen an, neue kamen sogar dazu. Wasserleitung und Elektrizität stehen zur Verfügung und eine gärtnerische Anlage ersetzt den früher notwendigen Dorfweiher, die Hüll.

 

Die Gemeinde Hohenhäusling-Kübelstein

Schließlich wäre noch die: Frage der Doppelgemeinde Hohenhäusling-Kübelstein zu klären. Sicher ist, daß nach der Fassion von 1808 jeder der beiden Orte eine selbständige Gemeinde bildete. Noch im Güterverzeichnis des Häuser- und Rusticalsteuerkatasters von 1810 heißt es „Gemeinde Hohenhäusling" und „Gemeinde Kübelstein", ferner „Inbegriff des Steuerdistrikts Hohenhäusling: Die Orte Hohenhäusling und Kübelstein mit ihren Fluren".

Die Benennung des Steuerdistrikts nach Hohenhäusling kann man entweder auf die Lage dieses Dorfes an der alten Straße Würgau - Königsfeld oder besser auf die alphabetische Ordnung zurückführen keinesfalls auf die Größe der Orte: Hohenhäusling hatte damals nur 12 Häuser, Kübelstein dagegen 18.

Bereits am 20. März 1817 war nach einem Schreiben der Kreisregierung „die Bildung der Gemeinde-Bezirke nach Steuerdistrikten im Mainkreis (Oberfranken) schon längst eingeleitet", und am 6. Juli 1818 schrieb die gleiche Regierung an das kgl. Landgericht Scheßlitz, daß die Absicht bestehe, „alle Zweige der Polizei-Verwaltung mehr zu konzentrieren, wenn bei dem Bestand sovieler kleiner Gemeinden oft unter der Zahl von wenigstens 25 Familien sog. Gemeinde-Vorsteher notwendig seien". Dabei sei es empfehlenswert nach der alphabetischen Ordnung zu verfahren!

Danach war die Vereinigung der beiden Gemeinden Hohenhäusling und Kübelstein soviel wie entschieden. In der Aufzählung der gleichen Regierungsverfügung wird dann auch unter 17 Gemeinden des Landgerichts Scheßlitz nur noch Hohenhäusling aufgeführt.

Die neue Gemeinde Hohenhäusling war im Jahre 1820 bereits gebildet.

Kübelstein heute

Im Zuge der Gebietsreform hat man 1978 seine Selbständigkeit verloren. Kübelstein wurde in die Stadt Scheßlitz eingemeindet.

Das Gesicht der Ortschaft hat sich wesentlich verändert. Waren nach dem 2. Weltkrieg noch 2 Gastwirtschaften, 1 Kaufladen, 1 Schneider, 1 Schuster, 2 Maurer und 1 Zimmermann ansässig und wurde jede weitere Familie von der Landwirtschaft ernährt, so ist heute nur noch ein Vollerwerbs Landwirt vorzufinden.

Die Menschen gehen zur Arbeit und verdienen ihren Unterhalt meist in der Industrie. Nachdem die Gastwirtschaften ihre Tore geschlossen hatten, hat die Einwohnerschaft 1983 ein Gemeinschaftshaus in Eigenleistung errichtet, womit jeder Gelegenheit hat, sich an den geöffneten Tagen zu treffen.

Positiv zu bewerten ist, daß sich ein Gewerbebetrieb angesiedelt hat. Ebenso ist erfreulich, daß einige junge Familien ihre Zukunft in der Heimat sehen und durch den Neubau einiger Häuser die Ortschaft gewachsen ist.

Zum 100-jährigen Jubiläumsfest hat die Einwohnerschaft keine Mühe gescheut, ihre Ortschaft auf Hochglanz zu bringen, um den Besuchern den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.