Kapitel 4 §§ 26 - 32 Gemeinsame Servicestellen
Zunächst stellt sich sicher jeder die Frage was gehört alles zur medizinischen Rehabilitation?Zum einen natürlich Behandlungen durch Ärzte (auch Zahnärzte), Früherkennung und Frühförderung behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder, Arznei und Verbandmittel, sowie Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie., Hilfsmittel und psychotherapeutische Behandlung. Beantragt man z.B. eine Ersatzbeschaffung, so wird nun geprüft ob eine Änderung oder Instandsetzung von bisher genutzten Hilfsmitteln sparsamer ist. Ansonsten konnten wir nicht viel neues in diesem Kapitel lesen. Spannender wird es da sicher für uns im Kapitel 7. |