Kapitel 7 §§ 55 - 58 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
In diesem Kapitel geht es
darum Leistungen zu sichern die nicht vom Kapitel 4 bis 6 erbracht werden. Es soll nun sichergestellt werden das der behinderte Mensch Hilfen zur Förderung der Verständigung erhält. Hier geht es also um Kommunikationsgeräte, es dürfte also keine langwierigen Antragsprobleme mehr geben bei den verschiedenen Geräten (BigMacks usw.), denn schließlich sind diese eine Hilfe zur Verständigung. Neu ist auch das hörbehinderte und behinderte Menschen mit starker Beeinträchtigung der Sprachfähigkeit Hilfe anderer in Anspruch nehmen können. Hier gilt natürlich noch folgendes zu klären: Was ist für einen Sachbearbeiter ein besonderer Anlass um z.B. einen Gebärdensprachdolmetscher zu bezahlen( außer Gerichtsverhandlungen, Entbindung usw)? Und was ist z.B. bei behinderten Menschen die sich in der Lautsprache verständigen und einen Lautsprachendolmetscher in gewissen Situationen benötigen? Es ist für uns nicht ersichtlich ob auch dafür die Kosten übernommen werden / anerkannt werden. Und ob es den einzelnen Sachbearbeiter klar ist das auch Menschen in der Lautsprache in gewissen Situationen einen Dolmetscher benötigen. Und wir können noch folgenden Absatz lesen, bei dem wir ganz ehrlich gesagt absolut nicht verstehen können was genau gemeint ist: "Die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die der Unterrichtung über das Zeitgeschehen oder über kulturelle Ereignisse dienen, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung anders eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht oder nur unzureichend möglich ist".
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