Eva Biberger

Welche Hilfestellungen bietet das Arbeitsamt Bamberg benachteiligten Menschen?

Auswertung des Vortrages von Herrn
Wagner-Jakob in der 9b

(Bild und Graphiken zum Vergrößern anklicken)

 

Das Arbeitsamt Bamberg bietet folgenden benachteiligten Gruppen seine Unterstützung an:

- behinderten Menschen und solchen,denen eine Behinderung droht

- Personen, die lernbeeinträchtigt sind

- Personen, die wegen schwieriger sozialer Verhältnisse Arbeitsprobleme haben

- Personen, die aus biografischen Gründen Schwierigkeiten im Arbeitsleben haben

- Ausländern mit Anpassungsproblemen

- Arbeitslosen und Arbeitssuchenden

Nach dem sozialen Gesetzbuch haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, Anspruch auf die Unterstützung des Arbeitsamtes. Dafür gibt es eine individuelle Beratung speziell für Behinderte, bei der festgestellt wird, welche Art von Hilfe dem Betroffenen zusteht. Um dies besser beurteilen zu können, arbeitet das Arbeitsamt eng mit Sonderschulen, einem ärztlichen und psychologischem Dienst und technischen Beratern zusammen.

Falls es zu einer Entscheidung für eine behindertenspezifische Maßnahme oder einen behindertenspezifischen Lernort kommt, hat der Behinderte verschiedene Möglichkeiten. Er kann eine ausbildungsbegleitende Hilfe in Anspruch nehmen, oder er besucht eine überbetriebliche Einrichtung, in der ihm die Möglichkeit geboten ist, dort sein erstes Lernjahr zu absolvieren und danach in einem normalen Bertrieb zu arbeiten. Gegebenfalls kann er auch die gesamte Ausbildung in der überbetrieblichen Einrichtung durchlaufen. Wenn der Behinderte danach doch nicht in einem normalen Bertrieb arbeiten kann, bekommt er die Möglichkeit in einer Werkstatt für Behinderte zu arbeiten.

Das Arbeitsamt bezahlt allerdings auch Firmen, die Behinderte aufnehmen. Sie bekommen sie zum Beispiel 60%, in begründeten Ausnahmen auch 100%, der Ausbildungsvergütung durch das Arbeitsamt erstattet. Das Arbeitsamt sorgt auch, wenn es nötig ist, für die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes. Es übernimmt auch die Bezahlung für die Beschäftigung eines Behinderten auf Probe.

Allerdings gibt es noch viele Firmen, die sich von der gesetzlichen Bestimung, dass jeder 6. Arbeitsplatz von einem Behinderten besetzt sein sollte, frei kaufen. Das ist bedauerlich. Zwar kommen diese Gelder ebenso wie die Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung dem Arbeitsamt zu Gute. Sie können aber nicht verhindern, dass finanzielle Engpässe auftreten.

Für Menschen mit Bildungsdefiziten, Lücken in der Fachtheorie oder der Praxis, mit Lernhemmungen oder starken Prüfungsängsten, Sprachproblemen und Schwierigkeiten im sozialen Umfeld bietet das Arbeitsamt sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen an. Diese sollen den Betroffenen helfen, ihre Ausbildung trotz einiger Schwierigkeiten erfolgreich abschließen zu können, ohne diese abbrechen zu müssen. So bietet das Arbeitsamt zusätzliche Wissensvermittlung in fachtheoretischen oder allgemeinbildenden Bereichen an, um Defizite aufzuholen. Auch die Möglichkeit eines Sprachunterrichts wird angeboten. Unter anderem werden die Betroffenen auch sozialpädagogisch betreut.

Für Jugendliche mit Lerndefiziten, Lernhemmungen, Sprachproblemen oder ohne Schulabschluss, gibt es besondere Grundausbildungs-, und Förderlehrgänge, in denen die beruflichen Eingliederungschancen verbessert werden sollen.

Arbeitslosen und Arbeitssuchenden bietet das Arbeitsamt folgende Hilfestellungen an:

- Allgemeine Beratung zu Fragen der beruflichen Orientierung

- Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis

- Förderung der beruflichen Weiterbildung

- Umschulung in einen neuen Beruf

- Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe

- Förderung des Weges in die Selbstständigkeit

Insgesamt ergibt sich ein reichhaltiger Maßnahmenkatalog, der die verschiedensten problembelasteten Zielgruppen fördert. Grundprinzip der Beratung ist beim Arbeitsamt, dass die Betroffenen freiwillig die Hilfestellungen annehmen. Nur so besteht Aussicht auf Erfolg.

Nachtrag von Katrin Nitsche:

Bei einem weiteren Besuch von Herrn Wagner-Jakob wurden folgende Fragen beantwortet:

Frage: Wem kann das Arbeitsamt nicht mehr helfen?
Antwort: Schwierig wird es bei Menschen, die über 50 Jahre alt sind. Solchen, die sich nicht helfen lassen wollen, kann auch das Arbeitsamt nicht helfen.

Frage: In welcher Situation kommen Menschen zum Arbeitsamt?
Antwort: Einige Gründe können z.B. sein:

- wenn Leute unzufrieden mit ihrem Job sind und eine neue Arbeitsstelle suchen
- bei Fragen der beruflichen Weiterbildung

- im Falle von Arbeitslosigkeit, wenn Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beantragt wird. Bezieht man Leistungen, dann muss auch zumutbare Arbeit angenommen werden. Gesetzlich ist es möglich, dass Arbeitslosengeld gestrichen wird, wenn dreimal eine zumutbare Arbeit abgeleht wird.
- bei Kindergeldfragen
- Schüler, die sich beruflich beraten lassen wollen oder eine Ausbildungsstätte suchen

Frage: Wie ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei den Arbeitsplätzen?
Antwort: Es kommt leider nicht nur auf das quantitative Angebot an, sondern auch auf die Qualifikation der Arbeitssuchenden. Am schwierigsten ist die Vermittlung von Bewerbern, die keine Ausbildung haben.

Frage: Ist die Herkunft von Ausländern von Bedeutung?
Antwort: Ja. Menschen die aus EU-Ländern stammen, werden wie Deutsche behandelt. "Ausländer" aus "Drittländern" brauchen eine Arbeitserlaubnis über die Deutschen Botschaft in ihrem Land.

Frage: Was tut das Arbeitsamt für ehemalige Straftäter?
Antwort: Im Gefängnis können sie einen neuen Beruf erlernen. Das Arbeitsamt zahlt der Firma bei der Arbeitsaufnahme eines ehemaligen Straftäters 70% des Lohns im ersten Jahr.

 

 


Ulrich Koch Unterrichtshomepage für Deutsch und Englisch am FLG Bamberg