Anmerkung

Das neue SGB IX ist nach längerer Vorbereitungszeit seit 1. Juli in Kraft. Einige Verbände und Selbsthilfegruppen konnten ihre Vorstellungen unterbreiten, die auch teilweise in den Gesetzestext eingeflossen sind.
Vorrangige Ziele des SGB IX sind die Vereinheitlichung von Voraussetzungen und Zielen der "Teilhabe" =Eingliederung bzw. Rehabilitation, die Vernetzung der Reha - Träger, sowie die Stärkung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe behinderter Menschen.
Ob sich die an das Gesetz geknüpften Erwartungen gerade der "Betroffenen" auch erfüllen, wird sich in der Praxis erweisen. Da allerdings eines der von der Regierung verfolgten Ziele eine gewisse Kostenersparnis ist, sind Zweifel und eine kritische Begleitung der Umsetzungsphase angebracht.
Außerdem besteht - wie immer bei Gesetzen - das Problem, daß die Gesetze selbst nur einen sehr groben Rahmen und vielleicht eine gewisse Richtung bzw. Schwerpunkte festlegen, die Auswirkungen in der Praxis aber v.a. abhängig sind von Ausführungsbestimmungen oder Empfehlungen (die noch - von den Reha - Trägern! - erarbeitet werden müssen) und zusätzlich von der Auslegung dieser Vorgaben durch die SachbearbeiterInnen (VERWALTUNGsangestellte). "Erschwerend" kommt der in § 7 geregelte "Vorbehalt abweichender Regelungen" hinzu. Demzufolge ist das SGB IX nur dann anzuwenden, wenn in den für die jeweiligen Leistungsträger geltenden Gesetzen (also BSHG, SGB V etc.) nichts oder nichts anderes geregelt ist. Die bisherige Gliederung in verschiedene Reha-Träger bleibt also erhalten.
So wurden zwar die Träger der Sozial- und der Jugendhilfe in den Kreis der Reha-Träger aufgenommen, Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft (soziale Integration) fallen aber weiterhin nur in deren Zuständigkeit, Kassen und Rentenversicherungsträger werden hierzu nicht verpflichtet. Insgesamt stellt das neue SGB IX wohl im Wesentlichen eher eine Willenserklärung dar, konkrete Vorgaben zur Umsetzung fehlen zumeist.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, daß diese Zusammenstellung nicht als Rechtsberatung mißverstanden werden sollte, sondern eine laienhafte Zusammenfassung des SGB IX darstellt.

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Bei Fragen,Anregungen aber auch Kritik sendet uns bitte eine Mail.

Uwe Groß und Bettina Hennig