Das neue SGB IX ist nach längerer Vorbereitungszeit seit 1. Juli
in Kraft. Einige Verbände und Selbsthilfegruppen konnten ihre Vorstellungen unterbreiten,
die auch teilweise in den Gesetzestext eingeflossen sind.
Vorrangige Ziele des SGB IX sind die Vereinheitlichung von Voraussetzungen und Zielen der
"Teilhabe" =Eingliederung bzw. Rehabilitation, die Vernetzung der Reha -
Träger, sowie die Stärkung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe
behinderter Menschen.
Ob sich die an das Gesetz geknüpften Erwartungen gerade der "Betroffenen" auch
erfüllen, wird sich in der Praxis erweisen. Da allerdings eines der von der Regierung
verfolgten Ziele eine gewisse Kostenersparnis ist, sind Zweifel und eine kritische
Begleitung der Umsetzungsphase angebracht.
Außerdem besteht - wie immer bei Gesetzen - das Problem, daß die Gesetze selbst nur
einen sehr groben Rahmen und vielleicht eine gewisse Richtung bzw. Schwerpunkte festlegen,
die Auswirkungen in der Praxis aber v.a. abhängig sind von Ausführungsbestimmungen oder
Empfehlungen (die noch - von den Reha - Trägern! - erarbeitet werden müssen) und
zusätzlich von der Auslegung dieser Vorgaben durch die SachbearbeiterInnen
(VERWALTUNGsangestellte). "Erschwerend" kommt der in § 7 geregelte
"Vorbehalt abweichender Regelungen" hinzu. Demzufolge ist das SGB IX nur dann
anzuwenden, wenn in den für die jeweiligen Leistungsträger geltenden Gesetzen (also
BSHG, SGB V etc.) nichts oder nichts anderes geregelt ist. Die bisherige Gliederung in
verschiedene Reha-Träger bleibt also erhalten.
So wurden zwar die Träger der Sozial- und der Jugendhilfe in den Kreis der Reha-Träger
aufgenommen, Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft (soziale Integration) fallen aber
weiterhin nur in deren Zuständigkeit, Kassen und Rentenversicherungsträger werden hierzu
nicht verpflichtet. Insgesamt stellt das neue SGB IX wohl im Wesentlichen eher eine
Willenserklärung dar, konkrete Vorgaben zur Umsetzung fehlen zumeist.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, daß diese Zusammenstellung nicht als
Rechtsberatung mißverstanden werden sollte, sondern eine laienhafte Zusammenfassung des
SGB IX darstellt.
Hier geht es nun weiter zu unserer Ausarbeitung zum neuen SGB IX
Bei Fragen,Anregungen aber auch Kritik
sendet uns bitte eine Mail.
Uwe Groß und Bettina Hennig