



 VLD?? Erlebnisse Ernährung


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Bürokratie mit einem Landseer
(erschienen im UL 2/08) Uli Wermke und Martin Förner
Wir hatten uns entschieden: dieser Welpe
sollte unser neues Familienmitglied werden! Dass wir dafür über tausend Kilometer
Strecke auf uns genommen hatten, war völlig unwichtig. Auch, dass wir diese
Fahrt noch einmal (zum Abholen) unternehmen mussten. Jetzt hieß es also warten,
noch einige lange Wochen, bis es endlich soweit ist.
Ein Welpe aus dem Ausland, ob es da an der
Grenze Probleme geben wird?? Wir fragten bei Bekannten nach: keine Sorge, einfach
den Hund ins Auto und nach Hause damit - man wird eh nicht an der Grenze
kontrolliert! Meine bessere Hälfte hat dann aber doch darauf bestanden, dass
ich mich zumindest beim zuständigen Veterinäramt erkundige wegen der noch
fehlenden Tollwutimpfung. Hätte ich genau das bloß gelassen!!
Das Veterinäramt Bamberg verweist mich
(nach etwa dreimaligen Weiterverbinden) nach München an das Staatsministerium
Bayern, man braucht für einen nicht Tollwut geimpften Hund eine Einfuhrgenehmigung!
Aha. Noch dazu aus einem sogenannten Drittland - diese Schweizer wollen ja
nicht in die EU!
Nachdem ich im Staatsministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bayern nach weiteren dreimal Weiterverbinden
endlich einen dafür zuständigen Menschen am Apparat hatte, erklärte dieser
dann, das mit der Einfuhrgenehmigung sei korrekt, aber Bayern unterhalte keinen
Grenzkontrollpunkt zur Schweiz und man müsse sich da an das Staatsministerium
von Baden-Württemberg wenden! Zweimal Aha. Zumindest konnte uns der freundliche Mensch
eine Durchwahlnummer der dafür zuständigen Person in Freiburg geben, so dass
einem das ewige Weiterverbinden erspart blieb. Diese nette Dame hat uns nun
erklärt, dass man dazu einen Antrag stellen muss, auf dem die Rasse („was ist
das eigentlich für ein Hund? ... ein L-a-n-d-s-e-e-r??... ist das ein
Kampfhund?“ „NEIN!“), das Geburtsdatum, der Grenzübertrittsort und das -datum
sowie natürlich unsere Adresse steht. Diesen Antrag würde sie dann
selbstverständlich nach Bayern schicken müssen, da dort ja unser Wohnort sei...
(??) Der Grenzübertritt ist aber natürlich nur unter
der Woche möglich, da sonst kein Veterinärarzt an der Kontrollstelle sei. Kosten
der Genehmigung: 30,- Euro. Auf die Frage, was denn
sei, wenn man über Österreich nach Deutschland einreisen würde, konnte sie
leider keine Auskunft geben (ist ja dann auch nicht mehr Sache von
Baden-Württemberg) ... Allerdings hat uns die charmante Dame noch darauf
hingewiesen, dass wir zweifelsohne daran denken müssen, uns auch nach den Zollbestimmungen
zu erkundigen!
Ach ja, hätten wir doch
glatt verschwitzt. Das Ergebnis nach einem Anruf in der zentrale Infostelle des
deutschen Zoll in Frankfurt ergab, dass wir selbstverständlich vor Ort (also an
der Grenze) noch
19% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen hätten. Ein drittes Mal Aha. Was auch sonst,
schließlich haben wir ja vor, einige gute Euro ins Ausland zu schaffen! Und wir
erfuhren, dass wir uns beim schweizerischen Zoll einen Stempel samt Papieren
holen müssen, weil man (na logisch) nur für etwas einen deutschen
Einfuhrstempel bekommt, was irgendwo anders einen nicht-deutschen
Ausfuhrstempel erhalten hat! Spätestens hier hab ich aufgehört, die Aha zu
zählen. Zum Glück bekamen wir noch den Tipp, dass DHL solche
grenzüberschreitenden Papiere für einen vorbereiten kann – der Service kostet
auch nur 100,- Euro! Geradezu ein Schnäppchen...
Ein paar Tage später hielten wir dann die
„Tierseuchenrechtliche Genehmigung“ aus Baden-Württemberg in Händen, inklusive
Überweisungsträger (natürlich) und vier DIN A4-Seiten Auflagen und Bedingungen,
unter denen so ein „ungeimpfter, nicht-EU Welpe“ ganz offiziell die Pfoten auf
deutschen Boden setzen darf. Es fehlte uns nun noch ein ärztliches Attest des
amtlichen Tierarztes in der Schweiz, was bestätigt, dass der kleine Hund gesund
und munter ist und auf keinen Fall Kontakt mit tollwütigen Wildtieren hatte.
Außerdem darf der Wisch bei Grenzübertritt nicht älter als zehn Tage sein. Um
hier nur eine (zugegeben recht subjektive) Kurzform wieder zu geben.
Langsam überlegten wir, ob dieser Welpe
jemals regulär nach Bayern kommen würde oder es nicht vielleicht einfacher
wäre, die Tollwutimpfung samt drei Wochen Frist abzuwarten. Allerdings hätten
wir auch dann weiterhin das Dilemma mit dem Zoll... Oder sollten wir womöglich
doch den Rat unserer Bekannten in Betracht ziehen?? Aber nun war die Lawine
einmal ins Rollen gebracht. Und nur für diesen Bericht lohnte sich der Spaß
doch eigentlich schon wieder! Wir teilten den Züchtern die Auflagen für das
ärztliche Attest mit (Danke für die Geduld mit uns!), meldeten uns 48 Stunden
vorher beim Zoll und Grenzveterinär an, der uns dann noch mitteilte, dass wir
bei ihm weitere 15,-Euro zu bezahlen hätten. Ah ja, aber nun auch schon egal.
Die
eigentliche Aktion an der Grenze ist dann im Grunde kaum der Rede wert gewesen.
Dank DHL war es für uns nur mit Warten am Auto verbunden, der Rest wurde für
uns erledigt: Ausfuhr beim schweizerischen Zoll, Kontrolle durch den
Veterinärarzt und Einfuhr beim deutschen Zoll. Nach nicht mal einer dreiviertel
Stunde bekamen wir die Papiere in die Hand gedrückt und es wurde uns eine gute
Heimreise gewünscht! Allerdings wurde unser Welpe von keinem weder auf
Identität kontrolliert oder weiter angeschaut („oh, wie niedlich, der schläft
ja gerade, lassen Sie ihn!“), noch bei unserer mitgereisten erwachsenen Hundedame
der Impfpass überprüft... und ob wir wirklich die Menschen auf dem
Einfuhr-Papier waren oder uns überhaupt das Auto gehörte, interessierte auch
niemanden...
Ein
Schelm, wer schlechtes dabei denkt!
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