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Bürokratie mit einem Landseer   (erschienen im UL 2/08)
Uli Wermke und Martin Förner
Wir hatten uns entschieden: dieser Welpe sollte unser neues Familienmitglied werden! Dass wir dafür über tausend Kilometer Strecke auf uns genommen hatten, war völlig unwichtig. Auch, dass wir diese Fahrt noch einmal (zum Abholen) unternehmen mussten. Jetzt hieß es also warten, noch einige lange Wochen, bis es endlich soweit ist.
Ein Welpe aus dem Ausland, ob es da an der Grenze Probleme geben wird?? Wir fragten bei Bekannten nach: keine Sorge, einfach den Hund ins Auto und nach Hause damit - man wird eh nicht an der Grenze kontrolliert! Meine bessere Hälfte hat dann aber doch darauf bestanden, dass ich mich zumindest beim zuständigen Veterinäramt erkundige wegen der noch fehlenden Tollwutimpfung. Hätte ich genau das bloß gelassen!!
Das Veterinäramt Bamberg verweist mich (nach etwa dreimaligen Weiterverbinden) nach München an das Staatsministerium Bayern, man braucht für einen nicht Tollwut geimpften Hund eine Einfuhrgenehmigung! Aha. Noch dazu aus einem sogenannten Drittland - diese Schweizer wollen ja nicht in die EU!
Nachdem ich im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bayern nach weiteren dreimal Weiterverbinden endlich einen dafür zuständigen Menschen am Apparat hatte, erklärte dieser dann, das mit der Einfuhrgenehmigung sei korrekt, aber Bayern unterhalte keinen Grenzkontrollpunkt zur Schweiz und man müsse sich da an das Staatsministerium von Baden-Württemberg wenden! Zweimal Aha.
Zumindest konnte uns der freundliche Mensch eine Durchwahlnummer der dafür zuständigen Person in Freiburg geben, so dass einem das ewige Weiterverbinden erspart blieb. Diese nette Dame hat uns nun erklärt, dass man dazu einen Antrag stellen muss, auf dem die Rasse („was ist das eigentlich für ein Hund? ... ein L-a-n-d-s-e-e-r??... ist das ein Kampfhund?“ „NEIN!“), das Geburtsdatum, der Grenzübertrittsort und das -datum sowie natürlich unsere Adresse steht. Diesen Antrag würde sie dann selbstverständlich nach Bayern schicken müssen, da dort ja unser Wohnort sei... (??) Der Grenzübertritt ist aber natürlich nur unter der Woche möglich, da sonst kein Veterinärarzt an der Kontrollstelle sei. Kosten der Genehmigung: 30,- Euro. Auf die Frage, was denn sei, wenn man über Österreich nach Deutschland einreisen würde, konnte sie leider keine Auskunft geben (ist ja dann auch nicht mehr Sache von Baden-Württemberg) ... Allerdings hat uns die charmante Dame noch darauf hingewiesen, dass wir zweifelsohne daran denken müssen, uns auch nach den Zollbestimmungen zu erkundigen!
Ach ja, hätten wir doch glatt verschwitzt. Das Ergebnis nach einem Anruf in der zentrale Infostelle des deutschen Zoll in Frankfurt ergab, dass wir selbstverständlich vor Ort (also an der Grenze) noch 19% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen hätten. Ein drittes Mal Aha. Was auch sonst, schließlich haben wir ja vor, einige gute Euro ins Ausland zu schaffen! Und wir erfuhren, dass wir uns beim schweizerischen Zoll einen Stempel samt Papieren holen müssen, weil man (na logisch) nur für etwas einen deutschen Einfuhrstempel bekommt, was irgendwo anders einen nicht-deutschen Ausfuhrstempel erhalten hat! Spätestens hier hab ich aufgehört, die Aha zu zählen. Zum Glück bekamen wir noch den Tipp, dass DHL solche grenzüberschreitenden Papiere für einen vorbereiten kann – der Service kostet auch nur 100,- Euro! Geradezu ein Schnäppchen...
Ein paar Tage später hielten wir dann die „Tierseuchenrechtliche Genehmigung“ aus Baden-Württemberg in Händen, inklusive Überweisungsträger (natürlich) und vier DIN A4-Seiten Auflagen und Bedingungen, unter denen so ein „ungeimpfter, nicht-EU Welpe“ ganz offiziell die Pfoten auf deutschen Boden setzen darf. Es fehlte uns nun noch ein ärztliches Attest des amtlichen Tierarztes in der Schweiz, was bestätigt, dass der kleine Hund gesund und munter ist und auf keinen Fall Kontakt mit tollwütigen Wildtieren hatte. Außerdem darf der Wisch bei Grenzübertritt nicht älter als zehn Tage sein. Um hier nur eine (zugegeben recht subjektive) Kurzform wieder zu geben.
Langsam überlegten wir, ob dieser Welpe jemals regulär nach Bayern kommen würde oder es nicht vielleicht einfacher wäre, die Tollwutimpfung samt drei Wochen Frist abzuwarten. Allerdings hätten wir auch dann weiterhin das Dilemma mit dem Zoll... Oder sollten wir womöglich doch den Rat unserer Bekannten in Betracht ziehen?? Aber nun war die Lawine einmal ins Rollen gebracht. Und nur für diesen Bericht lohnte sich der Spaß doch eigentlich schon wieder! Wir teilten den Züchtern die Auflagen für das ärztliche Attest mit (Danke für die Geduld mit uns!), meldeten uns 48 Stunden vorher beim Zoll und Grenzveterinär an, der uns dann noch mitteilte, dass wir bei ihm weitere 15,-Euro zu bezahlen hätten. Ah ja, aber nun auch schon egal.
Die eigentliche Aktion an der Grenze ist dann im Grunde kaum der Rede wert gewesen. Dank DHL war es für uns nur mit Warten am Auto verbunden, der Rest wurde für uns erledigt: Ausfuhr beim schweizerischen Zoll, Kontrolle durch den Veterinärarzt und Einfuhr beim deutschen Zoll. Nach nicht mal einer dreiviertel Stunde bekamen wir die Papiere in die Hand gedrückt und es wurde uns eine gute Heimreise gewünscht! Allerdings wurde unser Welpe von keinem weder auf Identität kontrolliert oder weiter angeschaut („oh, wie niedlich, der schläft ja gerade, lassen Sie ihn!“), noch bei unserer mitgereisten erwachsenen Hundedame der Impfpass überprüft... und ob wir wirklich die Menschen auf dem Einfuhr-Papier waren oder uns überhaupt das Auto gehörte, interessierte auch niemanden...
Ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt!